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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15   

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https://dejure.org/2015,102049
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15 (https://dejure.org/2015,102049)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.07.2015 - L 2 R 48/15 (https://dejure.org/2015,102049)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - L 2 R 48/15 (https://dejure.org/2015,102049)
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  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung entsprechender Tätigkeiten sind in solchen Fallgestaltungen die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

    Bereits "aus der Natur der zu beurteilenden Tätigkeit" folgende größere Spielräume, die in gleicher Weise auch für abhängig beschäftigte Kräfte bestehen, können hingegen kein maßgebendes Kriterium für die Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit von Beschäftigung sein (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).

    Diese nach entsprechenden Ermittlungen vorzunehmende Vergleichsbetrachtung ist dann in die erforderliche Gesamtabwägung einzustellen (BSG, Urteil vom 25. April 2012, aaO).

    Ohnehin ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, SGb 2011, 633).

    Nicht Handlungsspielräume als solche, sondern lediglich für einen Arbeitnehmer uncharakteristische Handlungsspielräume können im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung ggfs. einen für eine selbständige Tätigkeit maßgeblichen Gesichtspunkt beinhalten (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, Rn. 19, juris).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs. nicht verwerten zu können, lässt sich schon im Ausgangspunkt kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze ableiten, welches der Annahme einer abhängigen Beschäftigung entgegenstehen könnte (BSG, U. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Auch nach der Rechtsprechung des BAG stellt die Pflicht, die Leistung grundsätzlich persönlich zu erbringen, ein typisches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis dar, wohingegen die Befugnis, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen, vielmehr eines von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen darstellt, das gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht (vgl BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -, SozR 4 mit Nachweisen insbesondere auch zur BAG-Rechtsprechung).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass selbst weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der lediglich in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, nicht schon zu einem Selbstständigen machen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -).

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Aus dem Umstand, dass jemand stets aufs Neue seine Entschließungsfreiheit betätigen kann, einen weiteren Auftrag anzunehmen und damit eine weitere Vertragsbeziehung zu begründen oder nicht, können (zwingende) Schlüsse weder in der einen - Beschäftigung - noch in der anderen Richtung - selbstständige Tätigkeit - gezogen werden (BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19), mag man diese Betätigung der Entschließungsfreiheit sprachlich auch dahingehend umschreiben, dass der Erwerbstätige seine "Urlaubszeiten", d.h. die Zeiten, für die er keine Arbeitsaufträge entgegennehmen will, bis zur Annahme entsprechender konkreter Aufträge selbst festlegen könne.

    Es ist ohnehin nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens davon auszugehen, dass für den klagenden Verein für die Zwischenzeiträume zwischen zwei von der Beigeladenen zu 2. jeweils übernommenen Vertretungsaufträgen keine "Verfügungsbefugnis" (beispielsweise innerhalb einer ggfs. gesondert vereinbarten Bereitschafts- bzw. Dienstzeit) begründet worden war, aufgrund derer dieser auch ohne vorherige Einzelabsprache über die Arbeitskraft der Beigeladenen zu 2. hätte verfügen können (vgl. zu diesen Kriterien insbesondere BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Zu den in die Abwägung einzustellenden tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R -, juris).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Arbeitnehmer haben ihre Arbeitsleistung in der Regel höchstpersönlich zu erbringen und dürfen sich hierbei nicht Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen (vgl BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19; hierzu auch BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Im Übrigen kann auch bei sonstigen Diensten im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung bereits "eine gewisse örtliche und zeitliche Eingliederung" des Beschäftigten genügen (vgl. BSG, B.v. 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - bezogen auf Reinigungskräfte).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10

    Sozialversicherungspflicht von Kükensortierern; Zusammenschluss von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

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